AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Lanartus Garnimport GmbH
  • 1. Allgemeines
  • Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote und Lieferungsverträge. Abweichende Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht bei Vertragsabschluß noch einmal ausdrücklich widersprechen. Spätestens mit dem Empfang der Ware gelten unsere Verkaufsbedingungen als angenommen.
  • 2. Angebote & Preise
  • Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Bindende Abmachungen können wir erst nach Erhalt des Auftrages und Prüfung der Herstellungs- und Liefermöglichkeiten eingehen. Annahmeerklärungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Unsere Preisstellung beruht auf den am Tage des Angebots maßgebenden Kostenfaktoren. Wir sind berechtigt, eine Korrektur des Preises vorzunehmen, falls sich diese Faktoren bis zum Tage der Lieferung ändern. Die angegebenen Preise sind Netto-Preise ohne Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird den genannten Preisen zugerechnet und auf der Rechnung offen ausgewiesen. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
  • 3. Lieferung & Abnahme
  • Genannte Lieferungen sind unverbindlich. Eine angemessene Verlängerung der Lieferzeit oder den Rücktritt von Verträgen behalten wir uns vor, falls unvorhergesehene Lieferschwierigkeiten auftreten. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder Ersatz eines Vermögensschadens sind – ausgenommen im Fall vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens auf unserer Seite – ausgeschlossen. Der Käufer kann bei Lieferverzug nach Ablauf einer angemessenen, durch Einschreiben schriftlich gesetzten Nachfrist von mindestens vier Wochen vom Kaufvertrag zurücktreten.
  • Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
  • 4. Rücksendungen
  • Rücksendungen können nur nach vorheriger schriftlicher oder telefonischer Absprache berücksichtigt werden. Ware, die nicht aus Beanstandungsgründen zurückgeschickt wird, kann nur in einwandfreiem Originalzustand und mit 10% Abschlag zurückgenommen werden. Rücksendungen von weniger als einer Bestelleinheit können nicht akzeptiert werden.
  • 5. Mängelrüge & Gewährleistung
  • Der Verkäufer gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind.
  • Die Ware ist unverzüglich nach Eintreffen am Bestimmungsort zu untersuchen und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln. Die Untersuchungspflicht besteht auch, wenn Ausfallmuster übersandt sind. Unterbleibt die Untersuchung, so haftet der Verkäufer nicht für Mängel der Ware. Mängelrügen sind binnen 6 Tagen nach Warenerhalt bei uns vorzubringen, andernfalls können sie nicht berücksichtigt werden. Bei von uns anerkannten Reklamationen liefern wir nach Wahl Ersatz oder leisten entsprechende Gutschrift. Darüber hinausgehende Ansprüche des Käufers bestehen nicht.
  • 6. Erfüllungsort, Gefahrübergang, Versicherung
  • Erfüllungsort ist Inzlingen.
  • Der Versand geschieht auf Gefahr des Käufers, auch bei frachtfreier Lieferung, bei Lieferung frei Empfangsstation oder durch Lastwagen des Verkäufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meinung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Wir versichern die Ware nur auf ausdrücklichen Wunsch des Annehmers, und zwar zu dessen Lasten.
  • 7. Versandkosten
  • Bei Bestellung und Einteilungen über € 275,- (Österreich € 325,00) Gesamtnettowarenwert liefern wir frei Empfangsstation des Bestellers bei billigster Versandart. Mehrkosten für ausdrücklich gewünschten schnelleren Versand gehen zu Lasten des Käufers. Liegt der Nettowarenwert der Bestellung oder Einteilung unter € 275,-- (Österreich € 325,00) berechnen wir einen Versandkostenanteil von € 5,50 (Österreich € 7,50) + MwSt. Das gilt für alle Versandarten (Bahn, Post, Spediteur oder Autozustellung). Erfolg der Versand durch ein Unternehmen, das vom Empfänger keine Zustellgebühren oder Rollgelder erhabt, werden € in Rechnung gestellt. Bei Zahlungsverzug besteht kein Anspruch auf Frankolieferung. Verpackung wird nicht berechnet, ausgenommen Kisten und Spezialverpackung.
  • 8. Zahlungsbedingungen
  • Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Ware zahlbar.
  • Bei Krediteinräumung im laufenden Geschäftsverkehr, die besonderer Vereinbarung bedarf, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
  • Zahlbar über Einzugsermächtigung: sofort mit 5% Skonto.
  • Zahlbar über Scheck/Überweisung: 10 Tage nach Rechnungsdatum mit 3% Skonto, 30 Tage nach Rechnungsdatum netto.
  • Unsere Forderungen werden, unabhängig von der Laufzeit etwa hereinkommender und gutgeschriebener Wechsel, sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die eine Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen.
  • Vorzinsen werden nicht gewährt.
  • Bei Zahlungsverzug ist der Käufer verpflichtet vom 30. Tag an Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in Höhe von 6% über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen.
  • Skonto und Verzugszinsen sind aus dem Rechnungsbetrag, d.h. Nettorechnungswert zuzüglich Mehrwertsteuer zu berechnen.
  • Der Käufer ist nicht berechtigt, mit Skonto zu zahlen, wenn noch ältere Rechnungen offen sind.
  • Als Tag der Zahlung gilt der Tag, an dem der Käufer oder die Zahlungsvermittlungsstelle die Zahlung abgesandt haben.
  • Die rechtzeitige Zahlung darf nicht von der Einsendung von Auszügen oder sonstigen Vorschriften abhängig gemacht werden. Vor völliger Bezahlung fälliger
  • Rechnungsbetträge ist der Verkäufer zu weiteren Lieferungen nicht verpflichtet.
  • Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrüge oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn der Verkäufer ausdrücklich zugestimmt hat oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
  • 9. Zahlungsmittel und Zahlungsweise
  • Der Käufer hat grundsätzlich Barzahlung zu leisten. Schecks, Giro- und Banküberweisungen gelten als Barzahlung, jedoch erfolgt Gutschrift erst, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann.
  • Sofern Wechsel zahlungshalber angenommen werden, sind sie per Verfall gutzuschreiben. Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers.
  • Alle Zahlungen werden zunächst zur Begleichung der ältesten verfallenen Schuldposten des Käufers – hierunter fallen auch Verzugszinsen – verwendet. Es ist daher ausgeschlossen, ältere Rechnungen offen zu lassen, um neuere unter Ausnützung des Skontos zu regulieren. Gegenteilige Vorschriften des Käufers sind unwirksam. Alle Zahlungen sind franko Inzlingen zu leisten. Portoabzüge sind nicht gestattet.
  • 10. Eigentumsvorbehalt
  • Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor, bis unsere sämtlichen Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Dies gilt dann auch, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von uns in eine laufende Rechnung aufgenommen wurde und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Ware durch uns liegt, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, Kosten und Schäden trägt der Käufer.
  • Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Aufforderung des Verkäufers hin wird der Käufer die Abtretung offen legen und jenem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.
  • 11. Haftungsbeschränkung
  • Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung aus Verschulden und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungshilfe bzw. Verrichtungsgehilfe ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
  • 12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
  • Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des internationalen Kaufrechts ist ausgeschlossen. Soweit gesetzlich zulässig, ist Lörrach v.d.H. ausschließlicher Gerichtsstand für alle auch aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten.Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit alles sonstiger Vereinbarungen und Beziehungen nicht berührt.